Zollstellgebühr
Eingetragen vor 1 Jahr(en), 6 Monat(en) um 14:49. 5 Kommentare
Abgesehen vom Umstand dass die Postsendungen aus Großbritannien in letzer Zeit absolut zufälligen Zeitplänen zu unterliegen scheinen (wenn sie nicht überhaupt gleich gänzlich verloren gehen, die Ausfallquote in den letzten Monaten ist enorm) durfte ich heute eine weitere Nettigkeit des Österreichischen Post- und Amtswesens erfahren.
Gegenstand der Diskussion: Ein Paket von play.com, verschickt von den Jersey Inseln (die eigentlich ein Teil des UK, trotzdem kein EU Mitglied, aber sehr wohl Mitglied der Zollgemeinschaft sind; trotzdem gibt es angeblich eine “Sondervereinbarung”… Wie auch immer, ab €22 wird Zoll fällig) wurde vom Zoll erwischt. Der Warenwert: €25,49. Das macht €5,10 Einfuhrumsatzsteuer (das Lustige: würde play.com seine Waren nicht als versandkostenfrei deklarieren sondern (in diesem Fall z.B.) einen Warenwert von €21,49 plus €4 Versandkosten verrechnen, würde gar keine Steuer anfallen!). Damit könnte ich noch leben. Doch was macht die Post? Sie verrechnet unter dem Namen Zollstellgebühr einen Pauschalbetrag von €6,50, weil sie das Paket ja vom Zollamt in Wien zu mir gebracht hat. Ja, DANKE. Es ist ja nicht so, dass ich für den Versand schon bezahlt hätte…
Damit bezahlt man bald 50% des Warenwertes nochmal extra. Ihr könnt euch vorstellen wie ich mich darüber freue…
Jo, aber seit Dezember sollte die Zollgrenze auf 150€ angehoben worden sein. Problem, für die Mwst besteht weiterhin der Betrag bei 20
Warensendungen aus Drittländern (Ausnahmen: Alkohol, Tabak, Parfum) sind derzeit bis zu einem maximalen Wert von 22 Euro vom Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab 1. Dezember wird die Zollfreigrenze von 22 auf 150 Euro angehoben, für die Umsatzsteuer gelten allerdings weiterhin 22 Euro. Für Empfänger solcher Sendungen hat das zur Folge, dass es für Sendungen mit einem Wert zwischen 22 und 150 Euro zu einer Verbilligung, aber nicht zu einer völligen Befreiung von allen Einfuhrabgaben kommt. Für private Geschenksendungen bleibt die abgabefreie Wertgrenze wie bisher bei 45 Euro.
Quelle:https://www.bmf.gv.at/Zoll/Aktuelles…151/_start.htm
Ist das keine EU-weite Regelung, dass ab 1. Dezember 08 die Zollgrenze auf 150 Euro angehoben wurde? Seltsam …
Danke Vendel (sorry, ich musst den Kommentar erst aus Spam Karma befreien… was benutzt du denn für einen Browser?). Damit sollte auch deine Frage beantwortet sein Sebbi. Auf die Anhebung der Zollfreigrenze hab ich mich auch gefreut – leider wusste ich eben auch nicht dass das nicht für die Umsatzsteuer gilt.
Eine Frechheit ist und bleibt das trotzdem.
Ich benutze Firefox 3.0.5. Vielleicht weil ich den meisten Teil meines Comments via Copy Paste reingefügt habe?!
mfg
Heute SCHON WIEDER. RAGE.